Richtlinien für die Stage-Förderung durch den STAGE POOL
Der STAGE POOL regt Produktionsfirmen dazu an, qualitativ hochstehende Stage-Plätze anzubieten, welche den Stagiaires die Möglichkeit bieten, alle Arbeitsschritte des betreffenden Berufs mitzuverfolgen und dessen kreativen Aspekte kennen zu lernen. Der STAG POOL deckt rund 50% der Auslagen, welche durch die Anstellung anfallen.
Der STAGE POOL hat zur Zeit die Mittel, 15 bis 20 Stages pro Jahr zu unterstützen, wobei zwischen zwei Arten von Praktika unterschieden wird:
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Stages bei Dreharbeiten von abendfüllenden (Spiel)filmen, vorwiegend in Berufssparten, in denen kaum Stage-Plätze zur Verfügung stehen, wie z.B. für Angler und Scripts, sowie auf Abteilungen, wo es an Nachwuchs mangelt.
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nicht projektgebundene Stages, wie z.B. Praktika bei filmtechnischen Betrieben (Kopierwerk, Postproduktionsstudios für Bild oder Ton etc.) oder bei Produktionsfirmen.
Die STAGE POOL-Leitung beurteilt die Gesuche, entscheidet über die Zuteilung der Unterstützung und befindet über deren Höhe.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Unterstützung
Zum Erhalt finanzieller Unterstützung durch den STAGE POOL muss das beantragte Praktikum folgende Bedingungen erfüllen:
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Angemessene Dauer des Stages: Die Dauer des Stages hängt von der Berufssparte ab, in welcher der/die Stagiaire ausgebildet werden soll. Der Stage muss alle Arbeitsphasen abdecken, in denen die Berufssparte zum Einsatz kommt (von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung, inkl. Abgabe und Abrechnen);
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Betreuung durch eine/n kompetente/n Stagebetreuer/in: Der 'Maître de Stage' muss über genügend Berufserfahrung verfügen, um die Rolle des Ausbilders zu übernehmen, und sein Einverständnis mit dieser Aufgabe bekundet haben;
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Sinnvolles Pflichtenheft: Die Aufgaben, welche der/die Stagiaire zu erfüllen hat, müssen in direktem Zusammenhang mit der Funktion stehen, für welche er/sie ausgebildet werden soll, und entsprechen dem Niveau seiner/ihrer Kompetenzen. Grundsätzlich ersetzt ein/e Stagiaire nicht den Assistenten.
Der/Die zu unterstützende Stagiaire muss:
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Erfahrung oder eine
Ausbildungerfügen, welche sein/ihr Interesse und sein/ihr Engagement für die Ausbildung im gewählten Beruf untermauern, und
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Mitglied des STAGE POOLs sein.
Die beteiligten Parteien (Stagiaire, Stagebetreuer/in, Arbeitgeber/in) verpflichten sich, zur Evaluation des unterstützten Stages einen Fragebogen auszufüllen.
FOCAL und die Göhner-Stiftung müssen im Abspann des oder der mit dem Beitrag unterstützten Filme oder in einer angemessenen, noch zu definierenden Form erwähnt werden.
Antragsformalitäten
Das Gesuch um Unterstützung wird von Arbeitgeber/in und Stagiaire gemeinsam schriftlich beim STAGE POOL eingereicht. Es und muss folgende Elemente enthalten:
- Motivationsbrief und Curriculum Vitae des/der Stagiaires;
- schriftliches Einverständnis und Curriculum Vitae des Stagebetreuers/der Stagebetreuerin;
- Beschrieb des Stages (Datum und Dauer, Arbeitsort, Pflichtenheft des Stagiaires, Ausbildungsziel und -plan);
- detailliertes Budget der Stagekosten (Gage, Sozialleistungen, Spesen);
- Angaben über allfällige zusätzliche Förderungsbeiträge.
Umfang der Unterstützung und Zahlungsmodalitäten
Der vom STAGE POOL geleistete Beitrag an den Stage hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und von allfälligen weiteren Förderungsbeiträgen ab. Er beträgt höchstens die Hälfte des vereinbarten Stagiaire-Saläres und darf CHF 7'500.- für 6 Monate nicht übersteigen.
In der Regel wird die Unterstützung dem Arbeitgeber ausbezahlt. 80% der vereinbarten Summe werden nach Erhalt eines gültigen Arbeitsvertrages überwiesen. Der Rest des Beitrages wird nach Beendigung des Stages und nach Erhalt aller Evaluationsfragebogen ausbezahlt.
Im Fall eines Abbruchs des Stages oder einer Änderung des ihm zugrunde liegenden Vertrages muss der STAGE POOL umgehend benachrichtigt werden. Es wird anschliessend mit allen Parteien eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Lausanne, Februar 2009
FOCAL
Rue du Maupas 2
1004 Lausanne
AUSKUNFT UND KONTAKT
Elizabeth Waelchli
FOCAL (Tel. 021-312 68 17)